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AM - Zweirädrige Kleinkrafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor

Fahrzeugart:

1. Zweirädrige Kleinkrafträder

(auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)

  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
  • bis 4 kW (Elektromotor)

2. Dreirädrige Kleinkrafträder

3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils

  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
  • bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossen:

-

Bemerkungen:

Leermasse bis 350 kg

bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen

(Elektrofahrzeuge ohne Batterien)

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