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BF17 - Die Rolle des Begleiters beim Führerschein mit 17

Einweisungsseminare für BF17-Begleiter

Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt der Registrierung als Begleiter nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Der Begleiter

  • ist Ansprechpartner vor, während und nach der Fahrt.
  • steht bei konkreten Fragen zur Verfügung.
  • kann den ein oder anderen sinnvollen Hinweis geben.
  • kann im Vorfeld auf Schwierigkeiten bei bestimmten Strecken hinweisen und Alternativen vorschlagen.
  • hat in Stresssituationen einen mäßigenden Einfluss.
  • hilft dem Fahranfänger, seine Fähigkeiten richtig einzuschätzen.

Seine Rolle bleibt passiv. Allein die Anwesenheit eines erfahrenen Beifahrers wirkt sich positiv auf das Fahrverhalten des Anfängers aus und vermittelt ihm Sicherheit.

Wir bieten spezielle Einweisungsseminare für BF17-Begleiter an, in denen Sie einen Überblick über die Rolle, Rechten und Pflichten eines BF17-Begleiters umfassend informiert werden:

  • Was sind die häufigsten Unfallursachen?
  • Worin liegen die Hauptursachen für die überdurchschnittliche Unfallbeteiligung bei jungen Fahrern?
  • Was entwickelt sich durch Fahrpraxis?
  • Welche Funktion erfüllt der Begleiter?
  • Wie wird der Begleiter seiner Rolle gerecht?
  • Wie kann der Begleiter aktiv mäßigenden Einfluss ausüben?
  • Was darf ein Begleiter nicht machen?

Noch Fragen?

Wir haben jederzeit ein offenes Ohr unter 0 54 62 - 323. Einfach anrufen!

Oder Sie schreiben uns eine Mail an: info@fahrschule-albers.de

Und hier können Sie sich direkt online für unsere Kurse und Ausbildungen voranmelden!