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B - Kraftwagen bis 3,5 t zG

Zur großen Freiheit gehört für die meisten Menschen ein PKW-Führerschein einfach dazu und ist auf dem Weg zum Erwachsenwerden in unserer mobilen Gesellschaft auch nahezu unumgänglich.

Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren dieser Fahrzeuge:

  • gilt für alle Kfz bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht mit max. 9 Sitzplätzen, außer Krafträder
  • erlaubt es auch mit Anhänger zu fahren, aber folgendes ist unbedingt zu beachten:
    • das Zugfahrzeug muss natürlich der Klasse B entsprechen (siehe oben)
    • der Anhänger darf entweder max. 750 kg zul. Gesamtgewicht haben oder die zwei folgenden Dinge müssen beide gegeben sein:
      • das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
      • die Summe der zul. Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3500kg nicht überschreiten
  • schließt die Führerscheinklassen M, L und S mit ein

Die Ausbildung:

  • Mindestalter: 18
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrten: 5
  • Autobahnfahrten: 4
  • Dunkelfahrten: 3
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
    • bei Ersterteilung: 12
    • bei Erweiterung: 6
    • Zusatzstoff: 2

Für die Anmeldung mitbringen:
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Noch Fragen?

Wir haben jederzeit ein offenes Ohr unter 0 54 62 - 323. Einfach anrufen!

Oder Sie schreiben uns eine Mail an: info@fahrschule-albers.de

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