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Weiterbildung LKW + Bus

Alle gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein nach dem 09.09.2008 (Personenverkehr) bzw. nach dem 09.09.2009 (Güterverkehr) erworben haben, müssen nach der absolvierten Grundqualifikation und der bestandenen Prüfung zusätzlich ihre Befähigung nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt über die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Scheckkartenführerschein. Für den Eintrag ist die Weiterbildungs-Bescheinigung einer anerkannten Ausbildungsstelle notwendig.

Die nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebene Weiterbildung der gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer hat einen Umfang von 35 Stunden à 60 Minuten. Diese Weiterbildung ist in einem Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Eine Aufteilung der Weiterbildungs-Module innerhalb dieses Zeitraums zu jeweils sieben Stunden à 60 Minuten pro Jahr ist möglich.

Alle Personen, die vor diesen Daten ihren Führerschein erworben haben, fallen zur Zeit noch unter die Besitzstandregel: Der Befähigungsnachweis muss erst ab dem 10.09.2013 bzw. 10.09.2014 mitgeführt werden. Die Weiterbildung kann auf einen späteren Zeitpunkt gelegt werden, wenn als Gültigkeitsdatum der Fahrerlaubnis ein Datum über den 10.09.2013 (bzw. 10.09.2014) bis zum 09.09.2015 (bzw. 09.09.2016) eingetragen ist. Der Gesetzgeber ermöglicht so einen "Gleichlauf" der Ablaufdaten "Fahrerlaubnis" und Befähigungsnachweis", welche schon aus Kostengründen anzustreben ist.

 

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